Gesetzliche Grundlagen
Wir als Kindertagesstätte sind gesetzlich verpflichtet bestimmte Paragrafen in der Arbeit mit Kindern zu berücksichtigen. Diese Gesetzestexte werden in unserer Konzeption inhaltlich bzw. theoretisch aufgegriffen und in unserer Praxis durchgeführt.
Gesetzliche Grundlage
Auszug Gesetzestext
Haltung/Grundsatz:
§ 1 Abs. 1 SGB VIII
siehe auch:
§ 13 Abs.2 KiBiz
§ 22 (2) S.1 SGB VIII
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Tageseinrichtungen für Kinder und Tagespflege sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern.
Kindeswohl:
§ 45 Abs.2 SGB VIII
siehe auch:
§ 8 a Abs.4 SGB VIII
… das ist in der Regel anzunehmen, wenn die dem Zweck und der Konzeption der Einrichtung entsprechenden räumlichen, fachlichen,
wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen für den Betrieb erfüllt sind,…
Grundsätze der Bildung und Förderung:
§ 22 Abs.2 S.1 Nr. 2 SGB VIII
§ 22 Abs.3 SGB VIII
§ 3 Abs.1 KiBiz
§ 22 a (4) SGB VIII
siehe auch:
§ 8 Kibiz
… die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen ….
Der Förderauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes….
Kindertageseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungs-,Erziehungs- und
Betreuungsauftrag.
Kinder mit und ohne Behinderung sollen, sofern der Hilfebedarf dies zulässt, gemeinsam gefördert werden.
Sprachförderung:
§ 45 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 SGB VIII
§ 13 Abs.6 KiBiz
Gesellschaftliche und sprachliche Integration in der Kindertageseinrichtung ist positiv zu unterstützen.
Zur Erfüllung des Bildungsauftrages gehört die kontinuierliche Förderung der Sprachentwicklung des Kindes….
Bewegung:
Rechtsgrundlage ist die UN- Kinderrechtskonvention
Jedes Kind hat Anspruch auf Bewegung, Spiel und Freizeit.
Dokumentation:
§ 13 Abs.5 KiBiz
Die Entwicklung des Kindes soll beobachtet und regelmäßig dokumentiert werden.
Erziehungspartnerschaft mit Eltern:
§ 22 a Abs. 2 Satz 1 Nr.1 und 2 SGB VIII
siehe auch:
§ 3 Abs.2 KiBiz
§ 9 Abs.1 KiBiz
§ 13 Abs3 KiBiz
… dass, die Fachkräfte in ihren Einrichtungen eine Erziehungspartnerschaft mit den Erziehungsberechtigten
eingehen…
zum Wohl der Kinder und zur Sicherung der Kontinuität des Erziehungsprozesses…
Partizipation/Beschwerde:
§ 45 Abs.2 Satz 2 Nr. 3 SGB VIII
siehe auch:
§ 13 Abs.4 KiBiz
… zur Sicherung der Rechte von Kindern… in der Einrichtung geeignete Verfahren der Beteiligung sowie der Möglichkeit der Beschwerde in persönlichen Angelegenheiten Anwendung finden.
Qualitätssicherung:
§ 45 Abs.3 Nr. 1 SGB VIII
§ 22 a Abs.1 SGB VIII
siehe auch:
§ 11 Abs.2 KiBiz
… mit dem Antrag die Konzeption der Einrichtung vorzulegen, die auch Auskunft über Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung
und -sicherung gibt, ….
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen die Qualität der Förderung in ihren Einrichtungen durch geeignete Maßnahmen sicherstellen und weiterentwickeln.
Aufsichtsrechtliche Grundlagen:
§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII Umgang mit Meldungen
… im Rahmen des seit 1.1.2012 gültigen Bundeskinderschutzgesetzes sind nach § 47 SGB VIII Träger von erlaubnispflichtigen Einrichtungen verpflichtet, „… Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen…“unverzüglich anzuzeigen.
§ 45 SGB VIII
… sieht die Verankerung verpflichtender Konzepte vor, die zur Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen und zu deren Schutz vor Gewalt in Einrichtungen vorzuhalten sind.
Aufsichtspflicht:
… Kinder lernen vor allem im selbstbestimmten Spiel ihre Fähigkeiten einzuschätzen, um sich so auf Anforderungen und Risiken in vergleichbaren Situationen einzustellen.
Sie lernen eigenverantwortlich zu handeln und sich vor möglichen Schäden selbst zu schützen. Soweit sie hierzu noch nicht in der Lage sind, ist es die Aufgabe der Erziehenden, ihren Schutz sicher zu stellen.
Aktenführung:
-Pädagogische Konzeption
-Konzept zum Schutz vor Gewalt (Schutzkonzept)
-Personalbögen in KiBiz.web
-Unterlagen zu räumlichen Voraussetzungen (Grundrisse) und deren Instandhaltung
-Unterlagen zur Bewertung der fachlichen und persönlichen Eignung des Personals (z.B. Prüfungsunterlagen zu aufgabenspezifischen Ausbildungsnachweisen und erweiterten Führungszeugnissen nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 des
Bundeszentralregistergesetzes (BZRG)
-Dienstpläne
-Betreuungsverträge
-Belegungspläne
-Anwesenheitslisten, bzw. Gruppentagebuch
-Notwendige Unterlagen zur medizinischen Versorgung von Kindern (z.B. Einwilligung der Personensorgeberechtigten zur Medikamentengabe, ärztliche Verordnungen, Dokumentation der Medikamentengabe)
-Unfallmeldungen an die Unfallversicherung
-Entwicklungs- und Bildungsdokumentation
-Aufzeichnungen zur Qualitätsentwicklung und 4 Aufsichtsrechtliche Grundlagen
– Buch- und Aktenführung -sicherungsmaßnahmen entsprechend der pädagogischen Konzeption
-Meldungen nach § 47 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 SGB VIII, einschließlich entsprechender Unterlagen/ Protokolle
-Vereinbarung nach § 8a SGB VIII sowie Protokoll zu allen durchgeführten Gefährdungseinschätzungen sowie Meldungen an das örtlich zuständige Jugendamt
-Dokumentation der Vorlage von schriftlichen Nachweisen vor der Aufnahme eines Kindes bzgl. einer ärztlichen Beratung zum Impfschutz des Kindes sowie ggf. erforderliche Meldungen an das Gesundheitsamt (§ 34 Abs. 10a IfSG)
-Dokumentation der Vorlage von entsprechenden Nachweisen zum Masernschutz (§ 20 Abs. 9 IfSG) -Hygienepläne nach § 36 IfSG -Vorliegende Prüfberichte anderer Behörden (z.B. Unfallkasse, TÜV, Gesundheitsamt)
-Dienstanweisungen
-Dokumentation Elternmitwirkung in der Kindertageseinrichtung nach § 10 KiBiz
-Dokumentation der Pflege- und Wickelsituation sowie Führung eines Verbandbuchs
„Diese Unterlagen werden im laufenden Betrieb vollständig, nachvollziehbar und wahrheitsgetreu (Grundsätze der ordnungsgemäßen Aktenführung) geführt und vorgehalten.“
2 Historie der KiTa
Die kath. Tageseinrichtung St. Peter und Paul Wegberg wurde 1968 gebaut. Sie befindet sich seit dem 01.01.2013 in der Trägerschaft der Pfarrei St. Martin Wegberg.
Die Kindertageseinrichtung befindet sich in zentraler Lage. Sie liegt im Ortskern von Wegberg unmittelbar neben dem Rathaus und der kath. Pfarrkirche. Die Einrichtung liegt verkehrsberuhigt. Von einer Seite durch einen Fußweg erreichbar, von der anderen Seite direkt an einen Parkplatz angebunden. Die öffentliche Verkehrsanbindung ist gut, da der Busbahnhof in 5 Minuten Fußweg zu erreichen ist.
Die Tageseinrichtung ist in Form eines Bungalows gebaut, sodass sich alle Räumlichkeiten ebenerdig befinden. Sie verfügt über ein großes Außengelände mit altem Baumbestand.
Im Jahr 2001 wurde eine umfangreiche Sanierung durchgeführt. Die Sanitäranlagen wurden erneuert, neue Räume geschaffen und alle Fensteranlagen ausgetauscht.
Seit 2008 bilden wir ein zertifiziertes Verbund-Familienzentrum gemeinsam mit der kath. Tageseinrichtung „Rabennest“ Harbeck.
Als Familienzentrum „Hand in Hand“ ist es unser Ziel, für Familien, Mitarbeiter*innen und Kooperationspartner*innen ein umfangreiches, qualitativ gutes Arbeitsfeld zu schaffen.
Im Kindergartenjahr 2014/15 wurde die Tageseinrichtung zukunftsorientiert umgebaut, sodass ab Februar 2015 jüngere Kinder aufgenommen werden konnten.
Im Kindergartenjahr 2024/2025 wurde die Tageseinrichtung durch einen Anbau erweitert und modernisiert.
Das Außengelände wurde im Jahr 2025 komplett neu angelegt und mit neuen Spielgeräten für den U-3-Bereich und Ü-3-Bereich ausgestattet.
3 Betreuungsformen und Öffnungszeiten
Unsere Einrichtung besuchen 54 Kinder im Alter zwischen 1 und 6 Jahren.
Je nach vertraglicher Vereinbarung bieten wir Betreuungszeiten von 35 und 45 Wochenstunden an.
Die KiTa hat täglich von montags bis freitags von 07:00 – 16:00 Uhr geöffnet.
Kinder mit einem Betreuungsumfang von 35 Wochenstunden können in der Zeit von 07:00 – 14:00 Uhr betreut werden.
Kinder mit einem Betreuungsumfang von 45 Wochenstunden können in der Zeit von 07:00 – 16:00 Uhr betreut werden.
Die Bringzeit ist zwischen 07:00 und 08:45 Uhr.
Die Abholzeit beginnt um 13:45 Uhr und endet für die 35 Stundenbetreuung um 14:00 Uhr und für die 45 Stundenbetreuung gleitend bis 16:00 Uhr.
Die Schließungstage werden jährlich mit dem Elternbeirat zu Beginn eines KiTa Jahres beschlossen. Feste Schließungstage sind jährlich 3 Wochen in den Sommerferien (die ersten drei Wochen und die letzten drei Wochen im jährlichen
Wechsel) und die Tage zwischen Weihnachten und Silvester.
4 Unser Team
In unserer KiTa „St. Peter und Paul“ arbeitet ein altersgemischtes und multidisziplinäres Team. Diese Vielfalt von Berufseinsteiger*innen und erfahrenen Fachkräften unterschiedlicher Berufsgruppen bietet für den pädagogischen Alltag den Vorteil der unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen und Kompetenzen, sowie den Einsatz der persönlichen Stärken und Neigungen.
Die Mitarbeiter*innen unserer Tageseinrichtung verstehen sich als moderne, sich ständig weiterbildende Fachkräfte für Erziehung, die den Kindern ein optimales Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot bieten und bereit sind, Eltern und Kinder optimal zu unterstützen und zu fördern.
Um Kindern aller Altersklassen, mit den unterschiedlichsten Bedürfnissen in der Tageseinrichtung gerecht zu werden, verlangt es dem pädagogischen Personal ein hohes Potenzial an Flexibilität ab. Damit die Zusammenarbeit stets effektiv bleibt, ist es notwendig, regelmäßige Reflexionsgespräche zu führen.
Unsere Mitarbeiter*innen verstehen sich als Team und für alle Kinder in der Tageseinrichtung verantwortlich. Das Miteinander zeichnet sich durch eine offene Grundhaltung und gegenseitiger Wertschätzung gegenüber dem Anderen aus. Des Weiteren spielt der Austausch der Kolleg*innen untereinander und die kollegiale Beratung eine große Rolle. Durch das Sammeln von Erfahrungen und Erkenntnissen
findet eine ständige pädagogische Weiterentwicklung statt.
In regelmäßigen Abständen finden Teamtreffen statt.
Unser pädagogisches Fachpersonal nimmt regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil. Da nicht jede pädagogische Fachkraft in allen Bildungsbereichen gleich starke Interessen hat, konzentrieren sie sich auf einen oder mehrere pädagogische
Schwerpunkte. Somit profitiert das gesamte Team von jeder einzelnen Fachkraft.
Der Beschäftigungsumfang unserer Mitarbeiter*innen wird jährlich laut Kinderbildungsgesetz festgelegt. Er richtet sich nach dem von den Eltern gewünschten Buchungszeitenumfang und den Bedarfen der Kinder.
Zusätzlich zu den pädagogischen Fachkräften unterstützen uns ehrenamtliche Mitarbeiter*innen, Kooperationspartner*innen und Therapeut*innen. Mit diesen ist das Personal im stetigen Austausch, um die bestmögliche ergänzende Förderung für die Kinder zu ermöglichen.
Als qualifizierte Ausbildungseinrichtung ist es uns wichtig, Praktikant*innen auf ihrem Weg zur pädagogischen Fachkraft, auszubilden. Des Weiteren bieten wir Schüler*innen der weiterführenden und berufsbildenden Schulen die Möglichkeit, das Berufsfeld „Erzieher*in“ in der KiTa kennen zu lernen.
5 Räumlichkeiten
Die Raumgestaltung spielt für alle Kinder, speziell aber bei jungen Kindern und Kindern mit Beeinträchtigungen, eine wichtige Rolle. Gerade in den ersten Lebensjahren machen junge Kinder alle Erfahrungen unmittelbar mit ihrem Körper und all ihren Sinnen. Die Raumerfahrung ist von großer Bedeutung für das Verhalten, den Lernprozess und das Wohlbefinden. Deshalb bedarf es einer differenzierten Gestaltung der Räumlichkeiten, um alle Bedürfnisse der unterschiedlichsten Altersgruppen gerecht zu werden.
Bei der Gestaltung der Räume steht die Vielfältigkeit der Kinder mit ihren Bedürfnissen, Fähigkeiten, Interessen und Wünschen im Mittelpunkt. In allen Funktionsräumen gibt es Bereiche, in denen die Kinder der unterschiedlichsten Altersstufen und Beeinträchtigungen angepasste Bedingungen (Materialien, Möbel, Spielzeug, etc…) vorfinden. So können alle Kinder, egal welchen Alters, ob mit oder ohne
Beeinträchtigung, in allen Funktionsräumen zielgerichtet und ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten nach gefördert werden. Dies ermöglicht den Kindern eigene Wege zu gehen, sich individuell zu fühlen und zu verhalten. Deshalb finden die Kinder eine stetig, den Bedürfnissen angepasste, anregungsreiche Raumgestaltung vor, wobei die Kinder in die Gestaltung stets mit einbezogen werden. Verschiedenheit darf bei uns in der Einrichtung ausgelebt werden und findet sich auch in den zur Verfügung gestellten
Materialien wieder.
Zudem gibt es zusätzliche Räumlichkeiten, die nochmal speziell für bestimmte Altersstufen vorgesehen sind. So gibt es einen separaten U-3-Bereich, in dem die Kleinsten die Möglichkeit haben, sich zurückzuziehen und auch die Möglichkeit haben, unter sich zu sein. Ebenso gibt es diese Möglichkeit für die älteren Kinder. Diese haben das Kinderbüro oder den Schuli-Raum als Rückzugsort, indem auch Materialien zur Verfügung gestellt werden, welche nicht für die Kleinsten geeignet sind.
(UN-Kinderrechte: Bildung, Spiel und Freizeit, Freie Meinungsäußerung und Beteiligung, Gleichheit, Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung)
Über folgende Räumlichkeiten verfügt unsere KiTa:
Alle Räumlichkeiten sind jederzeit für die Kinder zugänglich.
• Konstruktionsraum: Hier haben die Kinder Platz, um mit den verschiedensten Materialien zu bauen/zu konstruieren.
• Rollenspielraum: Dieser Raum gibt den Kindern die Möglichkeit, in verschiedenste Rollen zu schlüpfen. Des Weiteren bietet der Raum einen Bereich des Rückzuges mit Büchern.
• U-3-Raum: Dieser Raum dient als Rückzugsort für die U-3-Kinder und ist auf deren Bedürfnisse ausgerichtet.
• Atelier: Dies ist der Ort, sich kreativ auszuleben. Unterschiedlichste Materialien und Techniken laden die Kinder ein, sich mit ihnen auseinanderzusetzten und sie auszuprobieren.
• Bewegungsraum: Dieser Raum bietet unterschiedliche Möglichkeiten. Die Bewegungsförderung steht hier natürlich im Vordergrund. Durch verschiedene Bewegungsbaustellen können Kinder ihre motorischen Fähigkeiten individuell entwickeln. Feste und Feierlichkeiten finden hier ebenfalls ihren festen Raum. Zudem kommt er unserem Familienzentrum zugute. Er bietet für viele Aktivitäten im Kinder-, Jugendlichen- und Erwachsenenbereich Raum und kann auch von externen Kooperationspartnern genutzt werden.
• Therapieraum/Kinderbüro: Dieser Raum wird für unterschiedliche Therapieeinheiten genutzt. Ebenfalls haben die Kinder hier die Möglichkeit, gemeinsam mit den Erzieher*innen, ihre Portfolio-Ordner zu gestalten. Hier wird auch Raum für Gesellschaftsspiele geschaffen und die Kinder erhalten einen ersten Zugang zu Medien, wie beispielsweise Tablet oder Tip-Toi, etc.
• Ruhe-Raum: Ruhezeiten zum „Auftanken“ sind sehr wichtig. Deshalb hat bei uns jedes Kind die Möglichkeit, sich nach seinen individuellen Bedürfnissen, auszuruhen.
• Schlafraum: Die Kinder, die einen Mittagsschlaf benötigen, finden hier auf festen Schlafplätzen einen Ort der Ruhe.
• Schuli-Raum: Dieser Raum ist ausschließlich auf die Bedürfnisse der Vorschulkinder ausgerichtet und gibt die Möglichkeit die Kinder bestmöglich auf die Schule vorzubereiten.
• Bistro: Alle Kinder können hier morgens, in Form eines Buffets, frühstücken. Das Mittagessen wird in 2 Gruppen nacheinander im Bistro, begleitet von den Erzieher*innen, eingenommen. Das gemeinsame Essen von Erwachsenen und Kindern in der Tischgemeinschaft und der bewusste Umgang mit einer ansprechenden Tischkultur, werden als kulturelles Gut gepflegt.
• Küche: Hier wird das Essensangebot vorbereitet und kann von den Kindern ebenfalls für hauswirtschaftliche Angebote genutzt werden.
• Außengelände: Unser weitläufiges Außengelände mit altem Baumbestand lädt die Kinder zum Klettern, Matschen, Verstecken, Schaukeln und Entdecken ein. Die Kinder haben bei jedem Wetter die Möglichkeit, dieses zu nutzen.
• Waschraum und 2 Wickelräume: Hier befinden sich Toiletten unterschiedlicher Größen und eine barrierefreie Toilette. Alle Toiletten sind separat voneinander getrennt. Es stehen den Kindern insgesamt drei Wickelplätze zur Verfügung.
6 Die Eingewöhnung
Der Übergang aus der Familie in die Kindertageseinrichtung bedeutet eine große Herausforderung für die Kinder und die Eltern. Die Kinder werden mit unbekannten Räumen und Menschen konfrontiert, müssen sich an neue Situationen, einen anderen Tagesablauf und vor allem an die mehrstündige Trennung von den Eltern gewöhnen. Eltern und auch Kinder reagieren unterschiedlich auf die Trennung voneinander. Je schwerer der Abschied fällt, desto wichtiger ist es, Lösungen zu finden, die dem Kind und seinen Eltern helfen, die Situation zu bewältigen.
Kinder bauen in den ersten Lebensmonaten besondere Beziehungen zu den Personen ihrer engsten Umgebung auf, bei denen sie in ungewohnten und irritierenden Situationen Schutz suchen - sie zeigen Bindungsverhalten. Ist in solchen Stresssituationen keine Bezugsperson anwesend, kann eine fremde Person das Kind in der Regel nicht trösten. Die ersten Bezugspersonen dienen dem Kind als sichere Basis beim Aufbau neuer Beziehungen. Deshalb wird jedes Kind in unserer KiTa von einem/r Bezugserzieher*in begleitet. Die Eingewöhnung ist dann abgeschlossen, wenn das Kind zum/r Bezugserzieher*in eine zumindest bindungsähnliche Beziehung
aufgebaut hat und sie stellvertretend für die Eltern die Funktion einer sicheren Basis für das Kind übernehmen kann.
Die Eingewöhnung findet in unserer Einrichtung in Anlehnung an das Berliner Modell statt. Zunächst findet mit den Eltern ein ausführliches Gespräch über den Eingewöhnungsprozess statt. Die ersten Tage werden sowohl von den Bezugserzieher*innen als auch von den Eltern reflektiert. Somit sind die Eltern in den Prozess eingebunden und es entstehen Gesprächsgrundlagen. Die Kinder benötigen
zu Beginn die Begleitung der Eltern. Der erste Trennungsversuch wird vom Wohlbefinden des Kindes abhängig gemacht. Die Eltern verhalten sich in den ersten Tagen eher passiv, aber aufmerksam und bieten dem Kind eine sichere Basis. Der/die Bezugserzieher*in begleitet Eltern und Kind dabei und beobachtet die Interaktionen, um Anhaltspunkte für die Länge der Eingewöhnungszeit zu finden. In der nächsten Phase verlassen die Eltern den Raum, halten sich aber innerhalb der Einrichtung auf, damit sie jederzeit erreichbar sind. Dabei liegt der Fokus auf der bewussten Verabschiedung des Erziehungsberechtigten vom Kind. Anhand des Verhaltens, das das Kind in und nach dieser Trennungssituation zeigt, kann eine vorläufige Entscheidung darüber gefällt werden, wie lange die Eingewöhnungsphase dauern soll. Ein Kind benötigt für den Aufbau einer bindungsähnlichen Beziehung im günstigsten Fall zwischen sechs und vierzehn Tagen und ist abhängig vom Muster seiner Bindungsbeziehungen und seiner Vorerfahrungen mit Trennungssituationen.
(UN-Kinderrechte: Elterliche Fürsorge, Gewaltfreie Erziehung)
7 Unsere pädagogische Arbeit
7.1 Pädagogische Grundsätze
Als Institution der katholischen Kirche und aus unserem christlichen Selbstverständnis und Weltbild heraus, ergeben sich für uns wichtige pädagogische Grundsätze für unsere Tageseinrichtung.
„Jedes Kind ist uns willkommen“
ist unser wichtigster Leitsatz. Den uns anvertrauten Kindern bringen wir ein hohes Maß an Verantwortung und Toleranz entgegen. Jedes Kind wird in seiner Individualität wahrgenommen, angenommen und gefördert, egal welchen Geschlechtes, aus welcher Lebenswelt, mit welchen Beeinträchtigungen und aus welcher Kultur es kommt. Unser Ziel ist es, jedem Kind geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen,
damit es sich individuell und bedürfnisorientiert entwickeln kann. Dabei werden die UN Kinderrechte stets berücksichtigt und geachtet.
Als katholische Tageseinrichtung ist es uns wichtig, den Kindern die Möglichkeit zu geben, den katholischen Glauben und die Kirche kennenzulernen.
Die Feste im Jahreskreis, wie Ostern, Nikolaus, Weihnachten etc. werden mit den Kindern besprochen und gefeiert. Bedingt durch die Lage unserer Tageseinrichtung ist es möglich, regelmäßig die Kirche zu besuchen. Geschichten und Erzählungen aus der Bibel werden den Kindern nahegebracht. Das täglich gesprochene oder gesungene Gebet ist fester Bestandteil unseres Tagesablaufs. Jeder kann, keiner
muss sich daran beteiligen.
Wie unser Leitsatz besagt, stehen wir allen weiteren Glaubensrichtungen natürlich offen und neugierig gegenüber.
(UN-Kinderrechte: Gleichheit, Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung)
7.2 Offene Konzept
Seit 2015 arbeiteten wir in unserer Einrichtung zunächst nach dem „Teiloffenen Konzept“. Im Laufe der Entwicklung und durch Reflexion unserer Arbeit, der baulichen Gegebenheiten und der Anzahl von zu betreuenden Kindern, entwickelte sich das Konzept bis 2022 hin zum „Offenen-Konzept“.
• Die Erfahrung zeigt, dass die Fähigkeiten der Kinder nicht geschlechterspezifisch sind und nur schwer bestimmten Altersgruppen
zuzuordnen sind. Wir bevorzugen eine entwicklungsorientierte, altersübergreifende und geschlechterübergreifende Mischung unter den
Kindern, da die Älteren im Sozialverhalten davon profitieren und sich als die „Großen“ erleben, während die jüngeren Kinder bekanntlich die „Älteren“ als Vorbild erleben. Aus dieser sozialen Konstruktion entsteht Motivation für „Wachstum“. Darüber hinaus werden die Kinder in den einzelnen Altersstufen individuell gefördert (altersspezifische Morgenkreise, Angebote, religiöse Projekte, etc…)
• Daher gibt es bei uns in der KiTa keine festen Gruppenstrukturen, wir arbeiten altersgemischt von 1-6 Jahren und sehen uns als eine große Gruppe.
• Im Vordergrund eines Tages steht für die Kinder das Spielen/das Spiel:
✓ Kinder verfolgen dabei nicht immer bewusst ein Ziel/einen bestimmten Zweck, aber die Handlung an sich ist für das Kind von großer Bedeutung
✓ Kinder lernen dabei einer Sache konzentriert nachzugehen
✓ Kinder lernen Ausdauer und Durchhaltevermögen zu entwickeln
✓ Sie lernen in der Interaktion mit- und untereinander zu planen/sich verbal auszutauschen, sich mit anderen auseinanderzusetzen, sich zu behaupten, Kompromisse zu finden, sich gegenseitig zu unterstützen und Freundschaften zu knüpfen
• Unsere verschiedenen Funktionsräume bieten diesen Freiraum und die Gelegenheit, den unterschiedlichsten Lerninteressen und Bedürfnissen eigenverantwortlich (innerhalb eines gesetzten Rahmens) nachzugehen. Die Kinder sind somit engagierter und gestalten ihren Entwicklungsprozess aktiv mit
• Erzieher*innen setzen in den Funktionsräumen Impulse/Angebote und übertragen durch ihre Leidenschaft an einer Sache Inspiration und Ideen auf die Kinder. Jedem Funktionsraum werden zwei Erzieher*innen zugewiesen. Um einen möglichst allumfassenden Eindruck eines Kindes zu gewinnen und Abwechslung in den Funktionsräumen zu erhalten, wechseln die Erzieher*innen alle zwei Monate diesen
• Angeleitete Angebote und auch Projekte, die entstehen, bauen auf den aktuellen Interessen und Bedürfnissen sowie Situationen und Wünschen der Kinder auf und variieren stetig
• In verschiedenen Bereichen finden auch altersspezifische Angebote statt, zu denen die Kinder auch angehalten werden teilzunehmen
• Da die Kinder durch die offene Arbeit alle Erzieher*innen kennen und umgekehrt, vermitteln wir ihnen in unserer Interaktion und Beziehung zu ihnen das Gefühl der Sicherheit und Geborgenheit
• Die Kinder gewinnen so Vertrauen in sich selbst und in ihre Fähigkeiten und begegnen somit Neuem angstfrei und sind offen für Neues
• Die in der Eingewöhnungszeit zugeteilte Bezugserzieher*in ist für die Dokumentation des Kindes verantwortlich, dient für die Eltern als
Ansprechpartner und führt die Entwicklungsgespräche
(UN-Kinderrechte: Bildung, Spiel und Freizeit, freie Meinungsäußerung und Beteiligung)
7.3 Tagesablauf
07:00-08:45 Uhr Bringzeit und Anmeldung im Flurbereich, Freispielzeit
08:00-09:10 Uhr Gleitendes Frühstück im Bistro
Ab 08:00 Uhr Freispielzeit, Impulse/Angebote in den Funktionsräumen/-bereichen, Kleingruppenangebote, altersspezifische Angebote,
Geburtstagsfeiern, Ausflüge, Projektarbeit
Ca. 11:40 Uhr Mittagessen 1. Gruppe
Ca. 12:20 Uhr Mittagessen 2. Gruppe
Ca. 12.15 Uhr Mittagsruhe, Freispiel
11:30 Uhr Abholzeit der U3-Kinder vor dem Mittagessen (Anfangszeit)
12:15 Uhr Abholzeit der U3-Kinder nach dem Mittagessen/ohne schlafen (Anfangszeit)
13:45-14:00 Uhr Abholzeit der 35-Stunden -Kinder
13:45-16:00 Uhr Gleitende Abholzeit der 45-Stunden-Kinder
13:45-16:00 Uhr Freispiel
Ca. 15:00 Uhr Nachmittagssnack
16:00 Uhr KiTa schließt
7.4 Partizipation
In der KiTa bedeutet Partizipation, dass Kinder in Ereignisse und Entscheidungsprozess, die das Zusammenleben betreffen, einbezogen werden.
„Kinder von Beginn an aktiv zu beteiligen bedeutet, sie von Beginn an als vollwertige und kompetente Menschen anzuerkennen. Wir müssen für sie von Anfang an Rahmenbedingungen und Strukturen schaffen, in denen sie selbstbestimmt und eigenverantwortlich handeln, entscheiden und mitgestalten können.“(Kari Bischof-Schiefelbein)
Im Jahr 1989 wurde die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet, in der den Kindern ein Recht auf Beteiligung in Bezug auf sie betreffende Entscheidungen zugesprochen wurde. Voraussetzung dafür ist, Kindern ihre Eigenverantwortung zuzugestehen und sie bei der Entwicklung notwendiger Beteiligungsfähigkeiten zu unterstützen. Kinder, die sich selbstbewusst für ihre Rechte und Bedürfnisse einsetzen können, sind besser vor Gefährdung geschützt. Anliegen von Kindern müssen gehört, ernst genommen und angemessen behandelt werden. Das stärkt die Position der Kinder in der Einrichtung und gibt dem Team neue Sichtweisen auf ihr Wirken.
Eins unserer Ziele in der pädagogischen Arbeit ist es, Kinder in der Entwicklung zu eigenverantwortlichen, selbstständigen und entscheidungsfähigen Menschen zu unterstützen. Deshalb geben die pädagogischen Fachkräfte den Kindern Orientierung und setzen einen Rahmen, in dem sich die Kinder bewegen und entscheiden können. Durch ihre Mitbestimmung entwickeln die Kinder ein Verantwortungsgefühl, setzen sich somit für ihre Entscheidung ein und handeln auch nach diesen.
Durch das offene Konzept bieten wir den Kindern bereits ein großes Spektrum an Partizipation.
Regeln und Strukturen sind wichtige Orientierungspunkte im gemeinsamen Miteinander. Deshalb werden die Kinder an der Aushandlung dieser beteiligt. Es finden regelmäßige Treffen aller Kinder statt, in denen Kinder Themen ansprechen können, die sie in der KiTa besonders erfreuen oder aber auch belasten. Des Weiteren können Wünsche oder Verbesserungsvorschläge bezüglich der täglichen Arbeit geäußert
werden.
Ein weiterer Punkt ist die Beteiligung bei der Auswahl des Mittagessens. Eine wechselnde Gruppe Kinder stellt gemeinsam mit den Erzieher*innen aus mehreren Menüs den Speiseplan zusammen. Nach den Mahlzeiten haben alle Kinder die Möglichkeit am Tisch eine Rückmeldung bezüglich des Essens zu geben. Diese wird ernst genommen und in die weitere Planung des Speiseplans mit einbezogen. Durch die Auswertung der Ergebnisse mit den Kindern und pädagogischen Fachkräften wird die Gruppensozialisation und Gruppendynamik gefördert und gefestigt.
Auch jüngere Kinder, die sich sprachlich noch nicht ausdrücken können, haben die Möglichkeit zur Mitbestimmung. Hier ist das pädagogische Fachpersonal in der Verantwortung genau zu beobachten und non-verbale Signale zu erkennen. Bei allen Entscheidungen, die von den Kindern getroffen werden, wird über das Mehrheitsverfahren abgestimmt (demokratisch). Die pädagogischen Fachkräfte haben bei allen Aktionen stets die Aufgabe der Moderation.
7.5 Beziehungsvolle Pflege
Die Zeit der Pflege ist eine Zeit von besonderer Qualität. Während der Pflege soll das Kind absolute Aufmerksamkeit erfahren. Achtsame Handlungen und die Stimme der pflegenden Person geben dem Kind Halt, Geborgenheit und Wertschätzung.
Die Notwendigkeit eines Wickelraumes bestätigt sich in der Auffassung, dass das Wickeln ein persönlicher und intimer Moment zwischen Erzieher*in und Kind ist. Der Wickelplatz ist ein Ort des Vertrauens und der körperlichen Nähe. Das Kind soll sich dort geschützt fühlen, in seiner Privatsphäre respektiert und seine Pflege als angenehm empfinden.
Um eine entspannte Atmosphäre zu schaffen, befindet sich dieser Raum getrennt vom Waschraum der anderen Kinder. Jedes Kind hat ein Recht auf körperliche Integrität, persönliche Eigenheiten und einen eigenen Rhythmus. Wesentlicher Gesichtspunkt ist die Behutsamkeit und die sprachliche Begleitung aller ausgeführten Handlungen.
In der Einrichtung liegt ebenfalls ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept vor.
(UN-Kinderrechte: Gesundheit)
7.6 Unsere Vorschulkinder
Im letzten KiTa-Jahr finden, neben der alltagsintegrierten Förderung, auf die Bedürfnisse der Vorschulkinder angepasste Vorschulangebote statt. Diese finden im festen Verbund der Vorschulkinder statt. Diese Homogenität der Gruppe gibt die Möglichkeit intensiveren Kontakt zu Gleichaltrigen zu pflegen, sie an das Thema „Schule“ heranzuführen und das Gruppengefüge zu stärken.
Zusätzlich bietet die
Erich-Kästner-Grundschule Wegberg eine Mini-Schule an. An diesen Terminen nehmen die Kinder an einer Unterrichtseinheit teil und lernen somit die Schule bereits im Vorfeld kennen. Nach Möglichkeit nimmt an diesem Termin eine Erzieher*in ebenfalls teil. Das Ende der Kita-Zeit wird besonders gestaltet.
(UN-Kinderrechte: Bildung, Spiel und Freizeit)
7.7 Sprachentwicklung
Die Sprachentwicklung und -förderung hat einen hohen Stellenwert in unserer Arbeit mit Kindern aller Altersstufen.
Dies setzt eine sichere und vertrauensvolle Beziehung zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften voraus. Wichtig ist es, die Erstsprache (Muttersprache) zu akzeptieren und über diesen Ansatz die Weiterentwicklung zu fördern. Ein wichtiger Aspekt ist die sensorische Integration, d.h. die Entwicklung der Sinne und der Wahrnehmungsfähigkeit und das Zusammenspiel von Sinneswahrnehmung und Motorik.
In unserer Einrichtung findet Sprachbildung alltagsintegriert statt. Es wird ein kommunikativer Rahmen geschaffen, der die Kinder zum Sprechen animiert. Die pädagogischen Fachkräfte sind sich ihrer sprachlichen Vorbildfunktion bewusst und sehen Sprachförderung als fortlaufenden Prozess in jeder Alltagssituation. So wird den Kindern ermöglicht ihre Gehörbildung, ihren Wortschatz, ihre Satz- und Lautbildung sowie ihre Kommunikationsfähigkeit zu erweitern. Kinder lernen beispielsweise Fragen zu begreifen und zu beantworten, zu erzählen und zuzuhören. Zusätzlich besucht uns einmal die Woche eine Logopädin, die bei Bedarf zusätzliche Sprachförderung anbietet. Ebenfalls haben die Eltern die Möglichkeit, zweimal im Jahr, eine Beratung des Sprachtherapeutischen Dienstes des Kreises Heinsberg, vor Ort, in Anspruch zu nehmen.
In unserer Tageseinrichtung wird die begleitende alltagsintegrierte Sprachentwicklungsbeobachtung in Kindertageseinrichtungen „BaSik“ für den U-3 und Ü-3 Bereich angewandt. Die Sprachkompetenzen werden ressourcenorientiert in Alltagssituationen beobachtet und dokumentiert. Darauf aufbauend werden Maßnahmen einer alltagsintegrierten Sprachbildung abgeleitet. Sprachbildung findet im Alltag statt und nicht in künstlich geschaffenen Situationen. Sie baut auf den individuellen Fähigkeiten der Kinder auf und bietet authentische, sprachanregende Situationen als Grundlage für die Kommunikation und Interaktion der Kinder untereinander und mit den pädagogischen Fachkräften.
(UN-Kinderrechte: Bildung, Gleichheit)
7.8 Bewegung
Nach Artikel 31 der UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder ein Anrecht auf Bewegung. Daher haben alle Kinder die Möglichkeit jederzeit, sich seinen individuellen Fähigkeiten und Vorlieben nach, zu bewegen. Dafür steht den Kindern unser Bewegungsraum den gesamten Tag zur Verfügung. Ebenfalls lädt unser weitläufiges Außengelände die Kinder ein, sich an der frischen Luft zu bewegen. Desweiteren führen wir gezielte Bewegungsangebote, für alle Altersgruppen, durch.
(UN-Kinderrechte: Spiel und Freizeit, Gesundheit)
7.9 Dokumentation
Zur Beobachtung und Dokumentation dienen uns die individuellen, pädagogischen Handlungskonzepte, Lerngeschichten und Portfolio-Ordner. Portfolios sind individuell angelegte Mappen, in denen Werke der Kinder kontinuierlich gesammelt werden. Die Auswahl der Bilder, Bastelarbeiten und Fotos obliegen der Kinder und repräsentieren sowohl das Ergebnis als auch den Entwicklungsprozess und die persönliche Lerndisposition des Kindes.
Handlungskonzepte werden auf Grundlage von Beobachtungen der Kinder in Alltagssituationen erstellt. Sie dienen zur Planung weiterer Schritte und Entwicklungsziele. In Lerngeschichten werden dem Kind „Lernerfolge“ in Form einer Geschichte verfasst und vorgelesen.
Die Dokumentation dient als Grundlage der Entwicklungsgespräche mit den Eltern und zeigt einen kontinuierlichen Entwicklungsverlauf der Kinder über die gesamte KiTa Zeit.
7.10 Inklusion
Wie der Leitsatz unseres pädagogischen Grundsatzes deutlich macht, ist uns jedes Kind in unserer Einrichtung willkommen. Deshalb hat die Berücksichtigung von Diversität, und Vielfalt bei uns in der pädagogischen Arbeit einen hohen Stellenwert.
Wir sind ein Multi-Professionelles-Team und ein regelmäßiger Austausch und die Reflexion unserer Arbeit ist ein sehr wichtiger Bestandteil, um eine wertschätzende und bedarfsgerechte Begleitung aller Kinder zu gewährleisten. Wir geben den Kindern die notwendigen Strukturen, die Orientierung und ein Gefühl von Gemeinsamkeit vermitteln und Möglichkeit bieten, sich in diesen wiederzufinden. Jegliche Form unserer Tages- und Raumgestaltung und unserer Angebotsplanung gibt Raum für individuelle
Ausgestaltung jedes einzelnen Kindes, unabhängig seiner Zugangsvoraussetzungen und Entwicklungsbereiche.
Ein ausführliches „Inklusionspädagogisches Konzept“ ist Bestandteil unseres Gewaltschutzkonzeptes und kann in der Einrichtung jederzeit eingesehen werden.
(UN-Kinderrechte: Gleichheit, Gesundheit, Gewaltfreie Erziehung, Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung)
7.11 Eltern- und Erziehungspartnerschaft
Wir bieten den Eltern eine qualifizierte Betreuung an, die den Bedürfnissen, Möglichkeiten und Anforderungen ihrer Kinder entspricht. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist einer unserer konzeptionellen Schwerpunkte im Familienzentrum. Deshalb ist es wichtig, unseren Eltern die Möglichkeit der Ganztagsbetreuung anzubieten. Die Räume in unserer Tageseinrichtung sind für Kinder und Eltern
gleichermaßen von Bedeutung, da sie den Lebensraum für viele Stunden bilden, in dem sich alle wohlfühlen, entwickeln und verwirklichen können. Unser Leitgedanke für die Struktur der Einrichtung beinhaltet, dass sich die Kinder nicht an die KiTa, sondern die KiTa sich an die Kinder anpassen muss. Dies bedeutet, wir haben Strukturen, in denen wir so flexibel und individuell arbeiten können wie möglich, ohne die Orientierung zu verlieren.
Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen leben in zwei Lebenswelten: In der Familie und in der KiTa. Für die Kinder ist es wichtig, nicht nur die jeweiligen Lebenswelten zu erfahren, sondern dass die Transitionen vom Elternhaus in die KiTa und umgekehrt von gegenseitigem Vertrauen geprägt sind. Dabei werden die Voraussetzungen, Familienformen, Lebenssituationen und Perspektiven sämtlicher
Eltern ernst genommen und wertfrei betrachtet.
Eine Auseinandersetzung mit Fremden und Fremdem ist ein Teil des Arbeitsalltags. Unabhängig der Anzahl unterschiedlichster Herkünfte der Familien in der Tageseinrichtung, ist die interkulturelle Kompetenz eine Schlüsselqualifikation der pädagogischen Fachkräfte und ein Bildungsziel für alle Kinder. Die Kinder bestmöglich in die Zukunft zu begleiten, ist das grundlegende Ziel der Erziehungspartnerschaft von
Eltern und Personal. Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund leben in der Kultur, Sprache und Religion ihrer Familien und erleben gleichzeitig die deutsche Kultur, Sprache und andere Religionen.
In der Betreuung der Kinder unter 3 Jahren ist der Austausch zwischen den Eltern und den Erzieher*innen nochmals von größerer Bedeutung, da die Kinder, aufgrund ihres Alters, die verbale kommunikative Fähigkeit noch nicht in diesem Maße besitzen.
Erziehungspartnerschaft bedeutet nicht nur gemeinsame Verantwortung für die Entwicklung des Kindes, sondern eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Eltern und pädagogische Kräfte sind gleichermaßen Experten in ihren jeweiligen Systemen. Ziel ist es, Familien zu unterstützen und das Wohl des Kindes in der Einrichtung sicherzustellen.
Die Formen des gemeinsamen Handelns zwischen Eltern und Erzieher*innen fügen sich in das pädagogische Konzept der Tageseinrichtung ein und werden als offene Planung verstanden, die Raum und Möglichkeiten zu spontanen, situationsorientierten Aktivitäten, Begegnungen, Gesprächen und Veranstaltungen lässt.
Um Eltern eine Beteiligung und ein Mitspracherecht in der KiTa zu ermöglichen, bieten wir eine Vielzahl von Möglichkeiten.
Elterninformationen werden regelmäßig per E-Mail an die Eltern ausgegeben. Eine eigene Homepage der KiTa, eine Instagram-Seite und eine eigene Facebook-Seite beinhalten alle Angebote und Informationen. Des Weiteren können alle Angebote des Familienzentrums auf der Homepage des Familienzentrums eingesehen werden. Alle Informationen befinden sich ebenfalls im Schaukasten im Eingangsbereich.
Der Eingangs- und Flurbereich bietet den Boden zum Austausch auch unter den Eltern.
In unserer Einrichtung finden regelmäßige Elternumfragen statt, in denen die Zufriedenheit und Veränderungsvorschläge der Familien abgefragt werden. Eine Auswertung findet in regelmäßigem Abstand mit dem Elternbeirat statt, der von der Elternschaft jährlich gewählt wird.
Ebenfalls finden regelmäßige Elterninformationsabende statt.
Um mit den Eltern über die Entwicklung ihrer Kinder im Gespräch zu bleiben, gibt es jederzeit die spontane Möglichkeit der Tür- und Angelgespräche. Des Weiteren bieten wir regelmäßig Elternsprechtage an und jederzeit nach Absprache festgelegte Elterngespräche.
(UN-Kinderrechte: Elterliche Fürsorge)
8 Ernährung
In unserer KiTa legen wir großen Wert auf eine ausgewogene Ernährung. Unsere Wurst- und Käsewaren erhalten wir von einem ortsansässigen Metzger, ebenso die Backwaren von einem Bäcker vor Ort.
Unser Mittagessen beziehen wir täglich frisch von einem Caterer.
Das Ernährungskonzept unseres Frühstück-, Mittag- und Nachmittagsangebotes basiert auf der Grundlage der „Deutschen Gesellschaft für Ernährung“ (DGE).
Das Frühstück wird den Kindern in Form eines Frühstückbuffets angeboten mit wechselndem Angebot.
Das Mittagessen besteht täglich aus einer ausgewogenen warmen Mahlzeit und zwei Mal wöchentlich zusätzlich aus einer Nachspeise. Zum Mittagessen wird als Getränk Wasser gereicht.
Auch für den gesamten Tag steht den Kindern ein Getränkespender mit Wasser zur Verfügung.
Ein Ordner mit den aufgeführten Allergenen steht Ihnen zur Einsicht zur Verfügung.
(UN-Kinderrechte: Gesundheit)
9 Familienzentrum
Durch unser Familienzentrum haben wir ein großes, weitgefächertes Netzwerk an Kooperationspartnern aus den unterschiedlichsten Bereichen, auf die wir jederzeit zurückgreifen können und auch vermitteln können.
So haben wir auch die Möglichkeit verschiedenste Projekte und Angebote für die Kinder und auch deren Familien oder für den gesamten Sozialraum anzubieten.
(UN-Kinderrechte: Elterlich Fürsorge, Gesundheit, Bildung, Spiel und Freizeit)
10 Projekte
In unserer KiTa bieten wir „Faustlos“ an. Dies ist ein Projekt, welches wir mit den 4 Jährigen durchführen. Es hat zum Ziel, das Sozialverhalten zu fördern und ihr Selbstbewusstsein zu stärken.
Für unsere Vorschulkinder bieten wir ein Selbstbehauptungstraining an. Pädagogisch altersgerecht lernen die Kinder, gewaltfrei und selbstbewusst Grenzen zu setzen.
Unser Gartenprojekt ist ebenfalls einen festen Bestandteil in unserer Arbeit. Gemeinsam mit den Kindern wurde ein Nutzgarten angelegt, der von ihnen bewirtschaftet und gepflegt wird.
Ebenfalls findet in regelmäßigen Abständen unser Müllprojekt statt. Hier sammeln wir gemeinsam mit den Kindern rund um das KiTa-Gelände den Müll. Die Kinder werden so mit dem Thema Umweltschutz und Nachhaltigkeit konfrontiert und dafür sensibilisiert.
In der Adventszeit bieten wir jährlich einen Eltern-Advents-Kalender an. Hier haben die Eltern zu bestimmten Zeiten die Möglichkeit, sich aktiv in die KiTa-Arbeit mit einzubringen. Je nach Belieben können die Eltern Aktivitäten für Kinder anbieten.
Sehr beliebt bei den Kindern ist unser KiTa-Chor, die KiTa-Sterne.
Über diese fest installierten Projekte werden die Eltern stets informiert, sodass ein Aufgreifen und Weiterführen, auch außerhalb der Tageseinrichtung, in den Familien möglich ist.
Ergänzend dazu entstehen aus den Ideen der Kinder immer wieder weitere Projekte im KiTa-Alltag.
(UN-Kinderrechte: Bildung, Gesundheit, Spiel und Freizeit, Freie Meinungsäußerung und Beteiligung, Elterliche Fürsorge)
11 Kindeswohl
Alle Mitarbeiter der Tageseinrichtung haben an einer Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahme zur Prävention vor sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Bistum Aachen teilgenommen.
Des Weiteren arbeiten wir mit der KiWo-Skala (Einschätzskala Kindeswohlgefährdung in Kindertageseinrichtungen) vom Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden Württemberg, die in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband und den ansässigen
Jugendämtern einheitlich in den kath. Tageseinrichtungen des Bistums Aachen eingeführt wurde. Zusätzlich verwenden wir den Mitteilungsbogen gewichtiger Anhaltspunkte aus der Kooperationsvereinbarung mit dem Kreisjugendamt Heinsberg.
Eine Fachkraft zur Gefährdungseinschätzung nach § 8a wurde vom Träger, über den im Familienzentrum beschäftigten Kooperationspartner Kinderschutzbund/ Ortsverband Erkelenz, vertraglich beauftragt. Bei Fragen zur Erziehungs- und Familienberatung arbeiten wir ebenfalls mit dem Kinderschutzbund/Ortsverband Erkelenz zusammen.
Ebenfalls wurde für die KiTa ein institutionelles Schutzkonzept erarbeitet.
12 Qualitätssicherung
Unsere Kindertageseinrichtung arbeitet mit den Qualitätskriterien des Bistumsrahmenhandbuches des Bistums Aachen.
Das Handbuch ist als Entwicklungsinstrument konzipiert, so dass Kindertageseinrichtungen es als Grundlage für die eigene Weiterentwicklung und Evaluierung nutzen. Die einzelnen beschriebenen Qualitätsanforderungen bieten eine wichtige Orientierung für die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern im Alter von 0-6 Jahren. In den vergangenen Jahren haben wir so unser KiTa internes Qualitätshandbuch erarbeitet und wurden im März 2023 mit dem KTK-Qualitätsbrief ausgezeichnet.